So funktioniert EFA

Die FallAkte ist keine Dokumentensammlung, sondern ein strukturiertes Inhaltsverzeichnis, das alle zu dem Fall verfügbaren Dokumente auflistet: Das sind beispielsweise Befunde, Röntgenbilder, OP-Berichte, Entlassbriefe, Therapiepläne. Nur die vom Patienten autorisierten Ärzte dürfen auf diese Dokumente zugreifen. Die medizinischen Daten bleiben dezentral gespeichert, wo sie erstellt oder erhoben wurden.
Das EFA-Konzept basiert auf dem Grundsatz der Gleichberechtigung: Alle beteiligten Ärzte haben die gleiche Sicht auf den Fall; sie können sämtliche aufgelisteten Dokumente einsehen und aus der EFA heraus in ihre eigene Falldokumentation integrieren. Die Zugriffrechte erteilt der Patient; er kann sie auch widerrufen.
Weil die Elektronische FallAkte
ausschließlich für die medizinische Kommunikation bestimmt ist, ermöglicht sie eine hohe fachliche Qualität der Informationen. Sie wird von den Ärzten geführt, die an der Behandlung des Patienten, seiner konkreten Erkrankung beteiligt sind. Die Zugriffsrechte kann der Patient jederzeit erweitern oder – auch einzeln – widerrufen. So bleibt das Recht auf freie Arztwahl gewährleistet.
So wird eine EFA angelegt:
Der Arzt benötigt die schriftliche Zustimmung des Patienten. Das setzt eine gründliche Aufklärung über den Sinn und die Funktionsweise dieser Art der ärztlichen Kommunikation voraus. Bereits bei der Anlage der EFA legt der Patient zudem fest, welche weiteren Ärzte auf die Daten zugreifen dürfen. Auch die Laufzeit der FallAkte ist von vornherein definiert, abhängig von der Art der Erkrankung.