FAQs

Oft gestellte Fragen und Antworten

Die Fragen im Überblick.

Die elektronische FallAkte (EFA) ist eine Kommunikationsplattform für Ärzte zu einem medizinischen Fall eines Patienten. Sie unterstützt die Kooperation zwischen den an der Behandlung beteiligten Ärzten im ambulanten und stationären Bereich und bietet bei Bedarf einen raschen Zugriff auf benötigte Dokumente (etwa Arztbriefe, Befunde, OP-Berichte, Verordnungen). Somit können sich behandelnde Ärzte via EFA einen aktuellen Überblick über den bisherigen Behandlungsverlauf verschaffen. Das Konzept ist besonders auf komplexe Behandlungsabläufe ausgerichtet, die eine enge Kooperation von Ärzten über Einrichtungs- und Sektorgrenzen hinweg erfordern – wie etwa bei schweren Krebserkrankungen.

Darüber hinaus bezeichnet EFA den IT-Standard für den medizinischen Informationsaustausch. Die Spezifikationen sind offen zugänglich und lizenzfrei nutzbar. Dadurch bietet sich EFA als vielfältig einsetzbarer, medienübergreifender Standard für die IT-gestützte Kommunikation im Gesundheitswesen an.

Eine Patientenakte kann vom niedergelassenen Arzt, im Krankenhaus oder vom Patienten selbst geführt werden. Aus Gründen des Datenschutzes entscheidet der Patient über den Inhalt mit; er legt fest, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden. Für den behandelnden Arzt hat die patientengeführte Akte daher nur einen begrenzten Nutzen: Er kann sich nicht darauf verlassen, dass ihm alle relevanten Informationen vorliegen.

Die FallAkte wird dagegen grundsätzlich von den behandelnden Ärzten geführt – über Einrichtungs- und Sektorgrenzen hinweg. Inhaltlich ist sie auf eine Diagnose (einen Erkrankungsfall) ausgerichtet und enthält nur Informationen zum konkreten Fall. Der Arzt benötigt die schriftliche Zustimmung des Patienten, um eine EFA anzulegen. Die behandelnden Ärzte machen über die EFA-Plattform wichtige Informationen und Dokumente anderen berechtigten Nutzern zugänglich. Nach Abschluss der Behandlung wird die FallAkte geschlossen.

Die Fallakte ist keine Dokumentensammlung, sondern ein strukturiertes Inhaltsverzeichnis, das alle zu dem Fall verfügbaren Dokumente auflistet: Dazu zählen beispielsweise Befunde, diagnostische Bilddaten, OP-Berichte, Entlassbriefe, Therapiepläne. Nur die vom Patienten autorisierten Ärzte dürfen auf die EFA zugreifen. In der Regel bleiben die medizinischen Daten dezentral gespeichert – in der Einrichtung, in der sie erstellt oder erhoben wurden.
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Die elektronische FallAkte ist ausschließlich für die medizinische Kommunikation bestimmt und ermöglicht dadurch eine hohe fachliche Qualität der Informationen. Sie wird von den Ärzten geführt, die an der Behandlung des Patienten, seiner konkreten Erkrankung beteiligt sind. Die Zugriffrechte erteilt der Patient; er kann sie auch widerrufen.

Gepflegt und genutzt wird die elektronische Fallakte von den beteiligten Ärzten nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung: Sie sind für den Inhalt und die Vollständigkeit der von ihnen eingestellten Dokumente verantwortlich. Alle haben die gleiche Sicht auf den Fall, sie können sämtliche Dokumente einsehen und die elektronische FallAkte in ihre eigene Falldokumentation integrieren.

Der Patient muss seine schriftliche Einwilligung für die Anlage einer EFA geben. Er entscheidet zudem darüber, welche Ärzte oder Einrichtungen auf die Informationen zu seinem Fall zugreifen dürfen. Mit seiner Zustimmung können bei Bedarf weitere Behandelnde hinzugezogen werden.

Der Patient kann Zugriffsrechte einzeln widerrufen. So bleibt das Recht auf freie Arztwahl jederzeit gewährleistet. Darüber hinaus kann der Patient selbst Einblick in seine Fallakte nehmen. Dazu bekommt er mit seiner Einwilligungserklärung einen Ansprechpartner benannt. Weil der Arzt eine Elektronische FallAkte nur mit der Zustimmung des Patienten anlegen kann, muss der Patient zuvor über den Sinn und die Funktionsweise dieser Art der ärztlichen Kommunikation ausführlich aufgeklärt worden sein.

Weil alle in die Behandlung involvierten Ärzte über den bisherigen Behandlungsverlauf, notwendige Verordnungen, Risiken usw. informiert sind, können aufwendige Doppeluntersuchungen entfallen und die Behandlung kann stets stringent fortgeführt werden. Unnötige Wartezeiten, etwa auf Befunde oder den Entlassbericht entfallen, und der Patient ist auch nicht mehr selbst gefragt, seine Befunde von Arzt zu Arzt oder von Einrichtung zu Einrichtung mitzubringen. Perspektivisch kann die EFA auch einem Notfall oder im Urlaub den Ärzten wichtige Informationen zur aktuellen Erkrankung zugänglich machen.

Ärzte profitieren von dieser sektorübergreifenden Kommunikationsplattform in mehrerer Hinsicht: Im Krankenhaus etwa sind bereits bei der Aufnahme eines Patienten wichtige Befunde und Informationen des einweisenden Arztes zuverlässig verfügbar. Der niedergelassene Arzt wiederum ist über die EFA stets über den Behandlungsverlauf seines Patienten in der Klinik auf dem Laufenden. Selbst wenn der endgültige Arztbrief noch nicht vorliegt, ist er über wichtige Befunde bereits informiert. Somit kann sich der Arzt stets ganz auf den Patienten und die anstehenden medizinischen Fragen konzentrieren. Die Entlassung wie auch die Verlegung in andere Häuser lassen sich einfacher organisieren – hierfür müssen oftmals viele medizinische Informationen zeitnah und vollständig verfügbar sein.

Ärzte sparen Zeit und schonen ihre Ressourcen, weil der Aufwand für die Anamnese, die Beschaffung von Informationen und die Dokumentation sinkt. Oftmals können Doppeluntersuchungen entfallen. Eine EFA-Plattform ermöglicht zudem gänzlich neue Behandlungsprozesse: Beispielsweise können sämtliche Befunde ambulant erhoben und Patienten bereits am Aufnahmetag operiert werden. Die Weiterbehandlung durch den niedergelassenen Haus- oder Facharzt oder in einer Rehaklinik schließt sich bruchlos ohne Wartezeiten an.

Weil der Arzt via EFA auch über die Maßnahmen Bescheid weiß, die andere Ärzte oder Kliniken veranlasst haben, kann er seine Patienten zudem qualifizierter beraten – und sie letztlich besser in die Lage versetzen Eigenverantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen.

Die gesamte Bandbreite der Vorteile kann sich bei einem nur geringen Mehraufwand dann entfalten, wenn eine EFA-Schnittstelle fest in das Klinikinformations- oder Praxisverwaltungssystem integriert ist. Je nach Ausgestaltung der Systeme wird der Arzt bereits beim Einstellen eines Dokuments in sein Arbeitsplatzsystem gefragt, ob dieses auch in das EFA-Verzeichnis aufgenommen werden soll. Für bestimmte Dokumentarten ist eine (elektronische) Freigabe erforderlich. Damit lassen sich Elektronische FallAkten ohne Zusatzaufwand pflegen – die Basis für eine effiziente Kommunikation mit den Ärzten anderer Einrichtungen in der Behandlung gemeinsamer Patienten ist geschaffen.

Einige Softwarehersteller bieten solche EFA-fähigen Systeme bereits an. Konkreten Nutzen für Ärzte und Patienten und je nach Fall auch Einsparpotenzial bei Zeit und Ressourcen bietet die EFA aber unabhängig von der technischen Anbindung.

Darüber hinaus kann EFA den niedergelassenen Ärzten künftig konkrete Vorteile im Bereich der integrierten Versorgung bringen, weil sie die enge Zusammenarbeit zwischen Partnern im ambulanten und im stationären Bereich IT-seitig effizient unterstützt. Entsprechende Verträge mit den Krankenkassen sehen eine pauschale Vergütung vor, die unter den Partnern aufgeteilt wird – somit profitieren auch niedergelassene Ärzte dann direkt finanziell davon, dass EFA-Plattformen die Behandlungsprozesse effizienter gestalten.

Nein, die Klinikinformationssysteme und/oder Patientenverwaltungssysteme müssen lediglich EFA-fähig sein. Dafür hat das Fraunhofer Institut für Software- und Systemtechnik einen bundesweit einheitlichen Standard geschaffen, der die Kommunikation über Medien- und Systemgrenzen hinweg ermöglicht. Die Spezifikationen sind offengelegt und lizenzfrei nutzbar. Die Software-Systemanbieter sind gefordert, entsprechende EFA-Schnittstellen in ihre Klinikinformationssysteme und Praxisverwaltungssysteme zu integrieren. Ein vom Fraunhofer ISST ausgestelltes EFA-Zertifikat schafft Klarheit, somit können auch Anwender und IT-Verantwortliche leicht erkennen, ob ein System den EFA-Standard unterstützt.

Für dieses EFA-Zertifikat müssen die Hersteller unter praxisähnlichen Bedingungen nachweisen, dass ihr System mit den Systemen anderer Hersteller reibungslos interagiert.

Die Anforderungen an den Schutz der medizinischen Daten vor unerlaubtem Zugriff oder gar vor Manipulation sind sehr hoch. Daher sind Datenschutz und Datensicherheit als wesentliche Elemente im Konzept der EFA-Plattform verankert. Zentraler Teil der EFA-Spezifikationen ist die mehrstufige Sicherheitsarchitektur, die das Fraunhofer Institut für Software- und Systemtechnik zusammen mit Datenschutzexperten der Bundesländer erarbeitet hat und gemeinsam mit ihnen kontinuierlich weiterentwickelt.

Die Zugänge zu den EFA-Netzwerken sind nach aktuellem Stand der Technik verschlüsselt. Die Patientenbezogenen Daten bleiben an ihrem ursprünglichen Ort gespeichert und der Zugriff auf die Informationen ist doppelt gesichert: Der Patient bestimmt selbst, welche Ärzte auf seine FallAkte zugreifen dürfen. Zudem überprüft das System, ob die freizuschaltenden technischen Verbindungsdaten mit den namentlich genannten Ärzten und Einrichtungen übereinstimmen. Ein Barcode auf dem Überweisungsschein zeigt der Klinik oder Arztpraxis an, dass eine EFA existiert und von den berechtigten Personen geöffnet werden kann. Überdies protokolliert eine Zugriffsliste in der EFA-Plattform, wer wann auf die Daten zugegriffen hat.

Auch ein reiner Lese-Zugang – etwa für den Urlaub oder einen Notfall – ist möglich. Dafür erhält der Patient einen Zugangsschlüssel, etwa einen Barcode, den er dem Arzt übergeben kann.

Die EFA-Spezifikationen sind bewusst für eine große Vielfalt an technischen Voraussetzungen entwickelt worden – sie wollen technische Hemmschwellen abbauen und keine neuen errichten. Auch Investitions- und Zugangskosten für die Ärzte und Kliniken sollen dadurch perspektivisch so niedrig wie möglich gehalten werden.

Die technische Anbindung der Arztpraxen und Kliniken ist bereits über heute verfügbare Systeme problemlos möglich. So sind für niedergelassene Ärzte bereits mehrere EFA-Dienste über KV-SafeNet zugänglich. Die Elektronische FallAkte kann unmittelbar aus dem Praxis- oder Klinikinformationssystem heraus genutzt werden, sofern dieses EFA-fähig ist. Für die EFA-Nutzung müssen sich die Anwender zuvor bei einem EFA-Provider angemeldet haben. Kliniken fungieren teilweise selbst als Provider.

Bestehende IT-Infrastrukturen, etwa das KV-SafeNet der Kassenärztlichen Vereinigungen oder regionale Einweiserportale von Krankenhäusern, unterstützen teilweise bereits heute den EFA-Standard. Über eine Peer-to-Peer-Verbindung zwischen verschiedenen Providern werden die bestehenden EFA-Netze bundesweitzusammengeführt; damit sind FallAkten grundsätzlich überregional nutzbar. Der EFA-Standard stellt sicher, dass alle angemeldeten Ärzte auf die für sie freigegebenen Informationen zugreifen können – unabhängig von den verwendeten Systemen.

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