Der Verein Elektronische FallAkte arbeitet an der Entwicklung einer elektronischen Lösung für den reibungslosen Informationsfluss in Behandlungsprozessen. Am Montag, den 11. März 2019, fand in den Tagungsräumen der SoCura die turnusmäßige Vorstandssitzung des Vereins statt. Die Themen auf der Agenda: die Vorbereitung des Messeauftritts bei der DMEA 2019 sowie die durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angestrebte Definition eines Standards für arztgeführte Patientenakten.

Köln/Aachen 14. März 2019

Bei der DMEA (9. bis11. April in Berlin) werden der Verein Elektronische FallAkte und sein Kooperationspartner Fraunhofer Institut für Software und Systemtechnik mit einem Gemeinschaftsstand (Halle 2.2, Standnummer D-103) vertreten sein. Am zweiten Messetag finden zudem zwei Veranstaltungen statt, in deren Mittepunkt das Potenzial der Elektronischen FallAkte steht. Den Beginn macht der Talk „Die Elektronische Fallakte – Arztgeführter Datenaustausch im Aktendschungel“, der am 10. April 2019 von 15.45 bis 16.45 Uhr in der Hub 2, Halle 2.2 stattfindet Daran schließt sich um 17 Uhr eine einstündige Spezialführung an, bei der Interessierte – etwa Vertreter von Ärztenetzwerken und Kliniken – Messepartner kennenlernen, die bereits den EFA-Standard anwenden.

Das BMG hat im Rahmen des E-Health-Gesetzes diverse Gremien mit der Definition einer arztgeführten Patientenakte beauftragt. Der EFA-Verein vertritt hier eine eindeutige Position: Nicht um die Interessen einzelner Anspruchsgruppen sollte es gehen, sondern um möglichst effiziente intersektorale Versorgungsprozesse, die für Patienten einen echten Mehrwert bieten. Mit Spannung wird die Bewertung des Standards EFA-als Referenzarchitektur durch die „gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH“ erwartet.

Auf dem Foto sind zu sehen (v.l.n.r.): Dr. Sven Meister, Volker Lowitsch, Uta Knöchel, Dr. Winfried Seibert (alle Vorstandsmitglieder EFA-Verein) und Sven Sommer (Geschäftsführer der SoCura)

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