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Warum eine FallAkte?

Eine Patientenakte kann vom niedergelassenen Arzt, im Krankenhaus oder vom Patienten selbst geführt werden. Das strenge deutsche Datenschutzrecht verlangt hier, dass der Patient selbst über den Inhalt mitentscheiden muss: Er legt fest, welche Daten in die Patientenakte gespeichert oder gelöscht werden.

Im Gegensatz dazu ist eine FallAkte 

  • ärztegeführt: Über den Inhalt entscheiden die behandelnden Ärzte
  • diagnosebezogen: Sie enthält nur Informationen zum konkreten Erkrankungsfall des Patienten.
  • zeitlich befristet: Nach einer vorher definierten Zeitspanne muss die FallAkte geschlossen werden.


Eine patientengeführte Akte hat für den behandelnden Arzt nur einen begrenzten Nutzen: Sie liefert ihm zwar Informationen über vorangegangene Diagnosen und Behandlungen, er kann sich aber nicht darauf verlassen, dass ihm alle relevanten Informationen für die anstehenden medizinischen Entscheidungen vorliegen.

Für das Anlegen der EFA benötigt der Arzt die schriftliche Zustimmung des Patienten. Erfordert die Behandlung eine Kooperation mehrerer Ärzte und Einrichtungen, so legt auch der Patient fest, wer auf seine EFA zugreifen darf. Die solcherart beteiligten Ärzte bestimmen den Inhalt: Sie wählen Informationen aus, die für Mitbehandler relevant sind, und machen sie über die EFA-Plattform den Beteiligten zugänglich. Nach Abschluss der Behandlung wird die FallAkte geschlossen, die Ärzte können nicht mehr darauf zugreifen.

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