| Geprüft und besiegelt: Ist Ihr System EFA-konform? |
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Aachen, 1. März 2011. ![]() Als Standard für die Arzt-Arzt-Kommunikation über Einrichtungs- und Sektorgrenzen hinweg ist die FallAkte weithin akzeptiert. Die Entscheidung der gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, EFA als ersten Mehrwertdienst für die eGK zuzulassen und den eFA-Standard in die weitere Entwicklung der eGK zu migrieren, sorgt zudem für Zukunftssicherheit. Bei Investitionen in Arbeitsplatz-, Praxis- und Klinikinformationssysteme wie auch n netzwerkfähige Medizintechnik achten Kliniken und niedergelassene Ärzte zunehmend auf EFA-Tauglichkeit. Zudem haben zahlreiche Hersteller in den letzten Monaten angekündigt, EFA-Schnittstellen und Module für ihre Systeme auf Basis des frei zugänglichen, vom Verein getragenen EFA-Standards zu entwickeln und somit die Interoperabilität mit EFA-fähigen Systemen anderer Firmen zu ermöglichen. „Der Verein bietet allen Herstellern an, die EFA-Konformität ihrer Systeme unter definierten Bedingungen prüfen zu lassen“, sagt Volker Lowitsch, 1. Vorsitzender des Vereins elektronische FallAkte e.V. An Systeme, die erfolgreich an der EFA-Konformitätsprüfung teilgenommen haben und alle Anforderungen an EFA-Schnittstellen erfüllen, verleiht der Verein künftig das Siegel „für geprüfte EFA-Konformität“. „Es garantiert den Anwendern die reibungslose Kooperation mit anderen EFA-fähigen Systemen beliebiger Hersteller“, betont Lowitsch.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an: Volker Lowitsch |


